Wenn du in die Schweiz ziehst, darfst du deinen ausländischen Führerausweis noch 12 Monate lang (ab dem Datum deiner Aufenthaltsbewilligung) nutzen. Danach erlischt diese Fahrberechtigung. Damit du weiterhin mobil bleibst, solltest du den Umtausch rechtzeitig in die Wege leiten – wir unterstützen dich dabei, den Prozess reibungslos zu durchlaufen!
Die Kontrollfahrt dient dazu, die Fahrkompetenz und die Kenntnisse der Schweizer Verkehrsregeln sicherzustellen. Sie ist ein obligatorischer Schritt für viele Personen mit ausländischem Führerausweis sowie zur Abklärung der Fahreignung in besonderen Fällen.
Dabei beurteilt ein Experte des Strassenverkehrsamts, ob du das Fahrzeug sicher führst und die Verkehrsregeln korrekt anwendest. Neben dem Fahren im Verkehr werden mindestens zwei Manöver (z. B. Parkieren oder Wenden) geprüft. Bitte beachte, dass die Gebühren für die Kontrollfahrt vom Inhaber des Führerausweises getragen werden.
Planen Sie, in der Schweiz beruflich Fahrzeuge zu führen – zum Beispiel als Lastwagenfahrer:in? In diesem Fall muss Ihr Führerausweis bereits vor der ersten berufsmässigen Fahrt in einen Schweizer Ausweis umgetauscht werden. Bei Personentransporten ist zudem eine zusätzliche Bewilligung erforderlich.
Um die hohen Sicherheitsstandards zu gewährleisten, ist eine Zusatztheorieprüfung am Computer obligatorisch. Hierbei weisen Sie Ihre Kenntnisse über die Schweizer Bestimmungen (wie z. B. die Arbeits- und Ruhezeitverordnung) nach. Die Prüfung kann wahlweise auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Kursort: 4632 Trimbach ausgebucht
Kursnr.: 4632-1
Kursgebühr: CHF999.00
Freitag 16.01.2026 18:30 - 21:30
Samstag 17.01.2026 08:30 - 16:30
Leider keine Pl?tze frei!